BEM heißt Betriebliches Eingliederungs-Management.
Anspruch auf BEM haben Sie, wenn:
Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Die BEM-Beauftragte lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch ein und informiert über den Ablauf, die Ziele, den Datenschutz aber ebenso die Notwendigkeit Ihrer aktiven Mitgestaltung des BEMs.
Eine vertraute Person darf Sie begleiten.
Sie treffen Ihre ganz persönliche Entscheidung für oder gegen die Einleitung eines BEMs.
Entscheiden Sie sich für die Eröffnung eines BEMs, erarbeiten Sie gemeinsam mit dem BEM-Team einen realisierbaren, erfolgsversprechenden Eingliederungsplan. Nach ca. vier Monaten prüfen wir gemeinsam mit allen Beteiligten, wie erfolgreich der Eingliederungsplan umgesetzt werden konnte.
Was soll erreicht werden?