Es gilt generell eine Mund-Nasen-Bedeckung bei der Übergabe der Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Schulen.
Liebe Eltern, wie Sie bereits in den Medien wahrgenommen haben, erleben wir erneut eine Schließung der Kindertagesstätten, Horte und Schulen. Diese Schließung tritt am 16.12.2020 in Kraft. Genauere Regelungen zur Notbetreuung finden Sie nachfolgend.
Aushang 15.01.2021: Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Horten und Schulen
Die 2. Verordnung zur Änderung der neunten Eindämmungsverordnung ist durch die Landesregierung veröffentlicht. Die Schließung der Einrichtungen wurde bis zum 31.01.2021 beschlossen. Es ist weiterhin möglich, eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn eine Tätigkeit in einem Beruf der kritischen Infrastruktur ausgeübt wird. Die genauen Angaben dazu können Sie der oben aufgeführten Eindämmungsverordnung entnehmen. Für die Notbetreuung benötigen wir weiterhin die Arbeitgeberbescheinigung beider Sorgeberechtigten. Die bereits von Ihnen vorgelegten Arbeitgeberbescheinigungen behalten Ihre Gültigkeit.
Bitte denken Sie dringend an die Abbestellung des Mittagessens, damit eine unnötige Berechnung der Kosten vermieden wird.
Sollten wir weitere Informationen erhalten, geben wir Ihnen diese umgehend bekannt.
Sie suchen für Ihr Kind eine Kindertagesstätte oder eine Hortbetreuung? Informieren Sie sich hier über unsere Angebote im Landkreis Harz.
Die Evangelische Stiftung Neinstedt betreibt Kindertageseinrichtungen in Neinstedt, Thale, Weddersleben, Westerhausen und Friedrichsbrunn für Kinder mit und ohne Behinderung. Es gibt eine Kindertageseinrichtung, die sich in besonderem Maße der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung als "integrative Kindertagesstätte" widmet. An sämtlichen Standorten ist ein inklusiver Umgang mit "Besonderheiten" unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe möglich.
Evangelische Stiftung Neinstedt
Bereich Bilden und Fördern
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt
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