Neinstedt

Gesamtplangespräch

Wer oder was ist ELSA?

Nach und nach schleichen sich mit zunehmendem Nachdruck neue Begriffe in unseren Alltag der Eingliederungshilfe ein. Sicherlich haben Sie da schon einiges gehört oder sich punktuell informiert. Da gibt es nun ICF und BTHG, da gibt es ELSA und Indikatoren, da gibt es Hilfebedarfsgruppen und Kodierungen und vieles mehr, was nach Aufmerksamkeit verlangt und zusätzliche Arbeit verheißt. Als Mitarbeitende in der persönlichen Assistenz haben wir doch schon jetzt genug zu tun, denn wir müssen an jedem Tag des Jahres am Start sein und unsere ganze Aufmerksamkeit einbringen. Wir haben unsere Erfahrungen und bringen unsere Fachlichkeit ein. Wie wir selbst uns dabei entwickeln, entwickelt sich aber auch die Eingliederungshilfe und der Dienst am Menschen insgesamt. Sprachen wir früher von Fürsorgeleistungen, sehen wir uns heute eher als Assistenten der Menschen, die uns anvertraut sind. In dieser Entwicklung ist das neue BTHG (Bundesteilhabegesetz) zu sehen. Ein neues Gesetz mit neuen Richtlinien und Vorgaben erfordert eine Umstellung unserer Arbeit, vielleicht bei dem einen oder anderen in der Haltung und im Selbstverständnis, ganz sicher aber in der Dokumentation und der professionellen Planung und Organisation. Darauf müssen wir uns einstellen. Damit uns das gelingt und damit wir weiterhin mit gutem Gewissen und sicherem Verstand unsere Arbeit ausführen können, müssen wir uns den Veränderungen stellen und sie aktiv mitgestalten. Dazu möchten wir Sie motivieren und ermutigen. Denn ich denke, wir können Gorbatschow zustimmen, wenn er sagte: „Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ (www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-03/gorbatschow-sowjetunion)
Und das wollen wir doch nicht.

Hier die wichtigen Fakten:

  • Bis zum 31.12.2021 befinden wir uns im Übergangszeitraum.
  • Seit dem 1.1.2020 ist ein neues Bedarfsermittlungsinstrument eingeführt worden.In Sachsen–Anhalt heißt das ELSA: Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt.
  • Das Bedarfsermittlungsinstrument ELSA muss sich an der ICF orientieren. Die ICF ist ein Klassifizierungssystem der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Ähnlich wie im Gesundheitssystem der ICD 10 wird nun die Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit eines Menschen mit Nummerncodes klassifiziert.
  • Demnächst werden für alle Bewohner*innen Gesamtplanverfahren nach ELSA durchgeführt. Hierbei werden sämtliche Einschränkungen und die nötigen Hilfeleistungen erfasst. Hilfebedarfsgruppen werden festgelegt, die sich auch auf den Personalrichtwert auswirken. Damit alle Einschränkungen unserer Bewohner*innen und alle nötigen Leistungen erfasst werden, ist unsere fachgerechte Begleitung notwendig.
  • Die ICF und das ELSA-Verfahren müssen wir als Mitarbeitende kennen und anwenden können. Sie werden unsere Arbeitsgrundlage werden. Je besser wir sie anwenden können, um so passgenauer werden wir den uns anvertrauten Menschen gerecht werden.
  • Als ESN bieten wir dazu 2-tägige Schulungen an. Mitarbeitende erhalten darin das Grundverständnis, um mit ICF und ELSA umzugehen und es in ihrer Arbeit umzusetzen. Sicherlich werden hier noch viel Erfahrung und weitere Vertiefungen nötig sein, bis es uns geläufig wird.

Lassen Sie sich einladen, mitzudenken und mitzuwirken, damit die Menschen, die uns anvertraut sind, ihre persönliche und individuelle Unterstützung bekommen, um ihr Leben gestalten zu können.

Anschrift

Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt

+49 (3947) 99 - 0
+49 (3947) 99 - 199
kntktnnstdtd

Kontakt

Karsten Noack
Assistenz
Karsten  Noack
Evangelische Stiftung Neinstedt
Bereich Wohnen und Leben - Nathusiushöfe
Lindenstraße 2
06502 Neinstedt

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