Impfpflicht in Gesundheit, Pflege und Betreuung
Zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates am 10.12. 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Änderungen sind am 11. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 20a IfSG.
Mitarbeitende folgender Bereiche der Evangelischen Stiftung Neinstedt sind auf Grund dieses Gesetzes aufgefordert, der Impfpflicht nachzukommen und einen vollständigen Impfschutz nachzuweisen:
Wir bitten Sie, Ihrer Impfpflicht wie gesetzlich vorgeschrieben, bis zum 15. März 2022 nachzukommen oder ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Impfpflicht zu erwirken. Uns liegen keine Informationen darüber vor, wie sich die berufsbezogene Impfpflicht von Corona Genesenen darstellt. Gehen Sie bitte davon aus, dass nach 6 monatiger Genesung die Impfpflicht ebenso gilt. Herzlichen Dank.
Der Vorstand
Neinstedt, 17.12.2021
Weitere Informationen dazu:
Hier finden Sie Informationen des Gesundheitsamtes zum neuen Impfstoff "Novavax".
Um einen Beitrag zum Brechen der 4. Welle leisten zu können, werden alle Mitarbeiter angewiesen, in den Situationen, in denen sie die Masken zu tragen haben, die FFP2 Masken zu tragen. Eine entsprechende Versorgung wird vom Bereich Service und Dienstleistungen bereit gestellt. Der Einsatz von FFP2 Masken ist ab Freitag (19.11.2021) festgelegt.
Bitte verzichten Sie zu Ihrem eigenen Schutz auf Besuche. Zudem sind verschärfte Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Menschen mit Behinderungen
- Geimpfte und Genesene brauchen lt. Verordnung keinen Test, soweit sie keine Symptome haben; wir bitten Sie aber trotzdem einen Test zu machen da auch Geimpfte und Genesene sich mit dem Corona Virus anstecken und ihn übertragen können
- Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Symptome aufweisen, brauchen ebenfalls keinen Test. Gleichwohl empfehlen wir hier, dass sie sich zum Schutz der BewohnerInnen freiwillig testen lassen
- die Testung kann auch in der Einrichtung erfolgen, dazu ist es sinnvoll, den Besuch anzumelden
Senioren
Bitte beachten Sie unsere Besucherregelungen und evtl. spezielle Regelungen an den einzelnen Standorten.
Fachkrankenhaus für Psychiatrie
Änderung Besuchsregelung Fachkrankenhaus:
Das generelle Besuchsverbot wird aufgehoben.
Besuchszeiten:
Mo-Fr 16:00 – 18:00 Uhr
Sa/So 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
1-2 Besucher pro Patient
Beim Betreten des Fachkrankenhauses, im Rahmen des Besuchs, sind eine telefonische Anmeldung
(Station 1: Tel. 03947 99-310, Station 2: Tel. 03947 99-330) und ein tagaktueller negativer Test erforderlich.
Es besteht weiter Maskenpflicht.
Bis zum Widerruf finden keine Bibelstunden montags um 19:00 Uhr in der Aula und
keine Michaelsandachten mittwochs um 9:30 Uhr und um 14:30 Uhr in der Lindenhofskirche statt.
Auch der Bewohnerchor fällt aus.
Gottesdienste werden in der Lindenhofskirche gefeiert. Zugelassen sind maximal 50 Personen. Beginn: 9.30
Teilnahme nur mit FFP2-Maske (auch am Platz), Händedeinfektion, Abstand, ohne Gesang
Für die Teilnahme an den Seminaren des Diakonie-Kollegs Lindenhof gilt ab 1. Dezember 2021 bis auf Widerruf die „2G plus“-Regel. Geimpfte und genesene Teilnehmende müssen zusätzlichen einen tagaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.
Ungeimpfte und ungetestete, geimpfte und genesene Teilnehmende sind nicht mehr zulässig. Wir bitten um Verständnis!
Was ab sofort gilt
Zur Situation in den Förderzentren informieren Sie sich bitte bei den einzelnen Standorten.
Zur Situation in den Pflegeheimen informieren Sie sich bitte bei den einzelnen Standorten.
Änderung Besuchsregelung Fachkrankenhaus:
Das generelle Besuchsverbot wird aufgehoben.
Besuchszeiten:
Mo-Fr 16:00 – 18:00 Uhr
Sa/So 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
1-2 Besucher pro Patient
Beim Betreten des Fachkrankenhauses, im Rahmen des Besuchs, sind eine telefonische Anmeldung
(Station 1: Tel. 03947 99-310, Station 2: Tel. 03947 99-330) und ein tagaktueller negativer Test erforderlich.
Es besteht weiter Maskenpflicht.
Für die Behandlung in der Physio- und Ergotherapie gilt die 3G-Zugangsregelung. Von der Testpflicht ausgenommen sind, neben Geimpften und Genesenen, auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die ein Attest vorlegen, dass aufgrund von medizinischen Gründen eine Testung nicht möglich ist. Die Patienten müssen den Nachweis eines med. Antigentests vorlegen.
Der Test wird nicht durch die Physio- und Ergotherapie erbracht. Der Test muss vor dem Betreten der Einrichtung durchgeführt werden und vorliegen und darf nicht älter als 24h sein.
Schwimmhalle und Turnhalle
Das Schwimmbad und die Turnhalle sind weiterhin für interne und externe Angebote geöffnet. Grundsätzlich gilt hierfür die Einhaltung der 2G-Plus-Regelung.
Im Café-Innenbereich sowie im Hofladen gibt es gem. der geltenden Landesverordnung Sachsen Anhalt keine verbindlichen Vorgaben. Das Land Sachsen Anhalt empfiehlt lediglich das Tragen eines Mundnasenschutzes und die Einhaltung der Mindestabstände.
Am dem 11.04.2022 hat das Bistro wieder für externe Gäste sowie für unsere Mitarbeiter geöffnet.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf unserer Seite "Häufig gestellte Fragen".
Bei uns finden Sie Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Förderstätten, Wohn-, Pflege-, Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Wir unterstützen Sie. In jedem Alter, in jeder Lebenssituation.
Begleiten. Bilden. Fördern.
Ganzheitliche Betreuung, Bildung und Förderung.
Ganzheitlich. Respektvoll. Zuverlässig.
Ganzheitliche Behandlung. Therapie und Begleitung.
Mittendrin. teamwork-Werkstätten. Produkte und Dienstleistungen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Für Gäste und Gourmets. Marienhof mit Hofladen und Streichelzoo. Gästehaus.
Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt
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Haus Martin, Lindenstr. 2
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