Beschluss des Vorstands:

Auf der Grundlage der Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung werden die im Infektionsschutzgesetz § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 festgelegten Schutzmaßnahmen gegen die Covid-Pandemie ausgesetzt. Daraus folgt für die Evangelische Stiftung Neinstedt:

Ab 01.03.2023 ist die Testpflicht in der gesamten Stiftung aufgehoben.
Bewohner*innen, Patient*innen und Mitarbeiter*innen können ab den 01.03.23 noch anlassbezogen getestet werden.

Die Maskenpflicht für Mitarbeitende ist ebenso aufgehoben.
Ausgenommen von der Befreiung ist die Psychiatrische Institutsambulanz.
Für Besucher*innen von Wohn- und Betreuungseinrichtungen der Eingliederungs- und Altenhilfe und des Krankenhauses gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
Die Umsetzung muss von den Besuchern und Dienstleistern eigenverantwortlich eingehalten werden, Kontrollen erfolgen stichprobenartig.
Bei auftretenden Covid-Erkrankungen müssen im Arbeitsbereich Masken getragen werden.

Hans Jaekel/Stephan Zwick
Vorstand
Neinstedt, 01.03.2023

Wir sind ein sozialdiakonischer Dienstleister

Bei uns finden Sie Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Förderstätten, Wohn-, Pflege-, Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Wir unterstützen Sie. In jedem Alter, in jeder Lebenssituation.

1.212

Mitarbeitende

731

Plätze in besonderer Wohnform

1.304

Plätze für Kinder

Unsere Dienste für Menschen

Für Menschen mit Behinderung und Angehörige

Für Kinder, Jugendliche
und Familien

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Ganzheitliche Betreuung, Bildung und Förderung.


Für Senioren
und Menschen mit Pflegebedarf

Für die seelische
und körperliche Gesundheit

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Ganzheitliche Behandlung. Therapie und Begleitung.


Soziale
Werkstätten

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Mittendrin. teamwork-Werkstätten. Produkte und Dienstleistungen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Biolandwirtschaft
und Tourismus

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Für Gäste und Gourmets. Marienhof mit Hofladen und Streichelzoo. Gästehaus.


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