Neinstedt
Das Fachkrankenhaus für Psychiatrie der Evangelischen Stiftung Neinstedt wird umgebaut und übergangsweise an einem anderen Standort in Ballenstedt betrieben.
Telefonisch sind wir weiterhin unter den bisherigen Telefonnummern erreichbar.
Das Evangelische Fachkrankenhaus für Psychiatrie „Hildegard von Bingen“ versorgt mit 40 stationären Plätzen psychisch erkrankte und suchtkranke Patienten aus einem überregionalen Einzugsbereich. Die Überschaubarkeit des Fachkrankenhauses macht ein individuelles und sehr persönliches Behandlungssetting möglich.
Eine stationäre Behandlung ist sinnvoll, wenn der Patient in einem geschützten Rahmen Entlastung von Ansprüchen und Konflikten des Alltags benötigt. Alle Erkrankungen, die ambulant oder tagesklinisch Berücksichtigung finden, können in unserem Fachkrankenhaus auch stationär behandelt werden.
Eine stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel geplant, nach Einweisung durch den Haus- oder Facharzt bzw. die Psychiatrische Institutsambulanz.
Nicht möglich ist eine stationäre Behandlung, wenn infolge von aggressivem Selbst- oder Fremdverhalten oder bei fehlender Behandlungsbereitschaft eine geschlossene Zwangsbehandlung nach richterlichem Beschluss stattfinden muss.
Im Fachkrankenhaus werden folgende psychische Krankheitsbilder bei Erwachsenen behandelt:
Therapeutische Angebote
Medizinische und psychologische Diagnostik
Medikamentöse Behandlung im Rahmen regelmäßiger Arztvisiten
Aufnahmemanagement
Für eine Behandlung in unserem Haus benötigen Sie einen Krankenhauseinweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt. Die Anmeldung von Patienten mit Suchterkrankungen sollte über eine Suchtberatungsstelle erfolgen, die auch die Nachbetreuung übernimmt.
Mitzubringen sind:
Eine notfallmäßige Behandlung findet dann statt, wenn der kassenärztliche Notdienst oder der dem Rettungsdienst zugehörige Notarzt eine dringende Behandlungsnotwendigkeit feststellt.
Eine psychiatrische Zwangsbehandlung nach dem Psychiatrie- Krankengesetz Sachsen- Anhalt kann in unserem Hause nicht stattfinden.
Die Kosten einer indizierten Krankenhausbehandlung trägt die entsprechende Krankenkasse oder der zuständige Sozialversicherungsträger. Die Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Entlassungsmanagement
Die Entlassung aus der voll-
oder teilstationären Behandlung wird unter Beteiligung verschiedener
Berufsgruppen, wie z.B. Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und dem
Sozialdienst koordiniert.
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung bestimmt der behandelnde Arzt unter
Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und Wünsche sowie des Krankheistverlaufes.
Für gesetzlich Krankenversicherte tritt ab dem 01. Oktober 2017 der Rahmenvertrag Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V in Kraft.
Weitere Informationen können Sie der Patienteninformation zum Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1 a S.9SGB V entnehmen.
Evangelische Stiftung Neinstedt
Evangelisches Fachkrankenhaus für Psychiatrie
An den Lohden 4
06493 Ballenstedt
Mo-Fr 07:30-13:30 Uhr