Neinstedt

Psychiatrisches Fachkrankenhaus

Stationäre Behandlung des Fachkrankenhauses für Psychiatrie

Das Evangelische Fachkrankenhaus für Psychiatrie „Hildegard von Bingen“ versorgt mit 40 stationären Plätzen psychisch erkrankte und suchtkranke Patienten aus einem überregionalen Einzugsbereich. Die Überschaubarkeit des Fachkrankenhauses macht ein individuelles und sehr persönliches Behandlungssetting möglich.

Eine stationäre Behandlung ist sinnvoll, wenn der Patient in einem geschützten Rahmen Entlastung von Ansprüchen und Konflikten des Alltags benötigt. Alle Erkrankungen, die ambulant oder tagesklinisch Berücksichtigung finden, können in unserem Fachkrankenhaus auch stationär behandelt werden.

Eine stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel geplant, nach Einweisung durch den Haus- oder Facharzt bzw. die Psychiatrische Institutsambulanz.

Nicht möglich ist eine stationäre Behandlung, wenn infolge von aggressivem Selbst- oder Fremdverhalten oder bei fehlender Behandlungsbereitschaft eine geschlossene Zwangsbehandlung nach richterlichem Beschluss stattfinden muss.

Behandlungsspektrum
Therapien
Patienteninformationen

Im Fachkrankenhaus werden folgende psychische Krankheitsbilder bei Erwachsenen behandelt:

  • Depressionen
  • Anpassungsstörungen bei psychosozialer Konfliktlage
  • Belastungsreaktionen nach traumatisierenden Ereignissen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Essstörung infolge anderweitiger psychischer Konfliktsituationen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Demenz
  • Verhaltensstörungen bei Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung

Therapeutische Angebote

  • Psychotherapeutische Einzelgespräche 
  • Psychotherapeutische Gruppengespräche
  • Begleitende Gespräche mit den Fachkräften der Pflege
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Physiotherapeutische Behandlungen
  • Ergotherapeutische Angebote
  • Kunsttherapie
  • Vielfältige Entspannungsverfahren
  • Psychoedukation
  • Seelsorgerische Begleitung und Andachten
  • Umfangreiche Aktivitäten  i.R. der Gruppen – Pflege- Therapie
  • Musiktherapie
  • Reiten
  • Bewegungsbad

Medizinische und psychologische Diagnostik

  • Umfangreiche Psychodiagnostik
  • EEG
  • EKG
  • Laboruntersuchungen

Medikamentöse Behandlung im Rahmen regelmäßiger Arztvisiten

Aufnahmemanagement

Für eine Behandlung in unserem Haus benötigen Sie einen Krankenhauseinweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt. Die Anmeldung von Patienten mit Suchterkrankungen sollte über eine Suchtberatungsstelle erfolgen, die auch die Nachbetreuung übernimmt.

Mitzubringen sind:

  • Einweisungsschein vom Hausarzt, oder behandelndem Facharzt sowie
  • Chipkarte
  • Badesachen
  • Sportzeug (Wechselschuhe)
  • einzunehmende Medikamente, außer Medikamente die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
  • Befunde vergangener Krankenhausaufenthalte / Hausarzt oder Facharzt

Eine notfallmäßige Behandlung findet dann statt, wenn der kassenärztliche Notdienst oder der dem Rettungsdienst zugehörige Notarzt eine dringende Behandlungsnotwendigkeit feststellt.

Eine psychiatrische Zwangsbehandlung nach dem Psychiatrie- Krankengesetz Sachsen- Anhalt kann in unserem Hause nicht stattfinden.

Die Kosten einer indizierten Krankenhausbehandlung trägt die entsprechende Krankenkasse oder der zuständige Sozialversicherungsträger. Die Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Entlassungsmanagement

Die Entlassung aus der voll- oder teilstationären Behandlung wird unter Beteiligung verschiedener Berufsgruppen, wie z.B. Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und dem Sozialdienst koordiniert.
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung bestimmt der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und Wünsche sowie des Krankheistverlaufes.

Für gesetzlich Krankenversicherte tritt ab dem 01. Oktober 2017 der Rahmenvertrag Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der Patienteninformation zum Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1 a S.9SGB V entnehmen.