Wohnen in einer eigenen Wohnung

Unsere Angebote für Menschen mit Behinderung

Sie möchten in einer eigenen Wohnung wohnen und benötigen Hilfe und Unterstützung? Wir helfen Ihnen gern dabei.

Wir unterstützen Menschen

  • mit wesentlicher seelischer, seelischer und/oder wesentlich geistiger, geistiger oder mehrfacher Behinderung nach Erreichung des 18. Lebensjahres
  • mit einer eigenen Häuslichkeit, z.B. Wohnung
  • mit einem Unterstützungsbedarf bei einer weitestgehend selbstständigen Lebensführung

Bitte beachten Sie: Das Angebot ist nicht geeignet für Menschen mit selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen, Suchterkrankungen oder starten Verhaltensauffälligkeiten.

Wir bieten Unterstützung

  • in der eigenen Wohnung (Haushaltsführung, Wohnungsgestaltung, Einkäufe, Essenzubereitung, Finanzverwaltung usw.)
  • beim Umgang mit Behörden und der Suche nach geeignetem Wohnraum
  • bei der Orientierung im Freizeitbereich (Musik-, Kunst- und Sportaktivivitäten, Ausflüge, Feste usw.)
  • bei Konflikt- und Krisensituationen (Erreichbarkeit nach Bedarf)
  • in der Begleitenden Elternschaft
  • bei der Koordination von Hilfsangeboten (Pflegedienste, Ärzte, Behörden und andere Dienstleister)
  • bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven (Besuch des Berufsbildungsbereiches und der Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
  • bei der Gestaltung sozialer Kontakte durch Zusammenarbeit mit Vereinen, Kirchgemeinden sowie stiftungseigenen Angeboten

Umfang der Betreuung

Die Förderung und der Erhalt der selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung stehen im Mittelpunkt des (Intensiv) Ambulant Betreuten Wohnens (IABW/ABW). Ob als Einzelperson, Paar oder Wohngemeinschaft, unsere Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf. Dabei erfolgt die Hilfestellung direkt vor Ort in der Häuslichkeit sowie im Büro des IABW. Bedarfsweise ist eine Erreichbarkeit an Wochenenden, Feiertagen, im Urlaub, bei Krankheit 24 Stunden pro Tag möglich.

Finanzierung der Betreuungskosten

Zur Übernahme der Betreuungskosten ist eine Antragstellung beim jeweils zuständigen Kostenträger der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe notwendig. Der Kostenträger entscheidet gemeinsam mit den Beteiligten über die Bewilligung des Antrages. Bei der Antragstellung ist eine Unterstützung durch das Aufnahmemanagement der Evangelischen Stiftung Neinstedt möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Ansprechpartnerin

Anschrift

Evangelische Stiftung Neinstedt
Bereich Wohnen und Leben

Lindenstraße 2
06502 Thale, OT Neinstedt

Aufnahme und Beratung

Eva Schwanitz
Koordination und Aufnahmeberatung
Eva  Schwanitz
Evangelische Stiftung Neinstedt
Bereich Wohnen und Leben
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt

Interessenvertretungen

Unterstützen Sie uns

Donate now

for our current projects