Zweck der Zuwendung besteht darin, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie Wohnformen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung nach Infektionsschutzmaßstäben sicherer zu gestalten. Mit der Zuwendung wird daher das Ziel verfolgt, durch notwendige infrastrukturverbessernde Investitionen das Gesundheitswesen und damit die Pandemie-Resilienz des Landes zu stärken. Die Corona-Pandemie hat die Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere in unserem Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderung „Marienhof“ nahm das Infektionsgeschehen ungeahnte Ausmaße an. Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen wurden mit dem Infektionsgeschehen konfrontiert. Die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere im Fall einer Infektion, waren und sind aufgrund der baulichen Situation nur erschwert möglich. Dies hatte eine rasante Ausbreitung der Corona-Virus-Varianten im „Marienhof“ zur Folge. Leider führte die Pandemie auch zu drei Todesfällen im Marienhof. Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Gemeinschaftssanitäranlagen und Mehrbettzimmer unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes nicht tragbar sind.
Ziel der Umbauinvestition in der ESN ist die Umgestaltung der besonderen Wohnform zu Einzelzimmern mit Einzelbädern für 36 Personen mit wesentlichen geistigen und geistigen mehrfachen Behinderungen. Damit gewährleisten wir künftig einen besseren Gesundheits- und Infektionsschutz für unsere Bewohner:innen im Marienhof und beugen damit weiteren Pandemiefolgen vor. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen einen Sicherheitsgewinn und reduzieren das virale Übertragungsrisiko.
Das Wohnheim liegt am Ortsrand von Neinstedt. Hier befinden sich auch der Hofladen und das Café der Evangelischen Stiftung Neinstedt, in denen Außenarbeitsplätze der WfbM integriert sind. Das gesamte Ensemble ist sehr durch die integrierte Landwirtschaft geprägt.
Die bauliche Maßnahme – Umbau, Sanierung und Erweiterung (Anbau) Wohnheim Marienhof für Menschen mit Behinderung – wird mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Die Mittel stammen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (Corona-Investitionsrichtlinie).

Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt
