Professionelles Verhalten bei Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können

Ort

Betsaal, Lindenstraße 3, 06502 Thale OT Neinstedt

Termine

Sa, 19.03.2022, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Sa, 14.05.2022, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie Ereignisse oder Situationen im Bereich von Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung folgerichtig einschätzen und interpretieren lernen. Sie erlangen Handlungs– und Rechtssicherheit und werden dazu befähigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Inhalte
• Kinderschutz innerhalb der Einrichtung
• §8a SGB VIII und §4 KKG Gefährdung des Kindeswohls
• Datenschutz, Schweigepflicht, berufsethische Aspekte
• Kooperationsstrukturen und Netzwerke
• Formen, Symptome und Folgen der Kindeswohlgefährdung
• Schwerpunkte – sexuelle Gewalt
• Schutzplan und Schutzvereinbarungen

Referentin

Sina Schwerdfeger
Zielgruppen
Mitarbeitende im Kinder– und Jugendbereich, Interessierte
Kosten
Mitarbeitende der ESN: 450 Euro, Externe: 550 Euro
Teilnehmende
max. 18
Anmeldeschluss

zwei Wochen vor Termin, danach auf Anfrage