Corona

Arbeitgeberbescheinigung

für Mitarbeitende der Evangelischen Stiftung Neinstedt

Im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Betreuung von Kindern in Schulen, Horten und Kitas ausgesetzt.

Ausgenommen sind bestimmte Personengruppen, die u. a. der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu zählen die Mitarbeitenden der Evangelischen Stiftung Neinstedt.

Als Nachweis dem Träger der Kindereinrichtung gegenüber benötigen Sie zu Mittwoch, dem 18.03.2020, eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie als Mitarbeitende der Evangelischen Stiftung Neinstedt im Sekretariat des kaufmännischen Vorstands bei Claudia Götting.

Bitte nicht persönlich vorsprechen.

Anfragen telefonisch unter: 03947 99701
oder als Mail an krstnhrzgnnstdtd

Sie erhalten die Arbeitgeberbescheinigung dann als Mail zugesandt.

Befreit hiervon sind die Mitarbeitenden der Evangelischen Stiftung Neinstedt, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindereinrichtung in Trägerschaft der Evangelischen Stiftung Neinstedt haben. Hier wird die Arbeitgeberbescheinigung intern berücksichtigt.

Anschrift

Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt

+49 (3947) 99 - 0
+49 (3947) 99 - 199
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Kontakt

Kristin Herzog
Sekretariat Bereich Personal
Kristin Herzog
Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt