11.09.2025

Im Wettbewerb der Sonnenschutz-Kitas gab es einen Preis.
Für den dritten Platz im Wettbewerb der Sonnenschutz-Kitas erhielt das Christliche Kinderhaus in Quedlinburg im HKK-Hotel Wernigerode einen symbolischen Scheck in Höhe von 500 Euro.
Um das Thema anschaulich darzustellen, wurde von Sandra Bieler, Mitarbeiterin der Kita, ein spezieller Comic zum Thema Sonnenschutz entwickelt. Dafür, und natürlich für den vorbildlichen Umgang mit dem Thema Sonnenschutz, wurde das Christliche Kinderhaus jetzt geehrt.
Im Landkreis Harz gibt es das Projekt „SunPass“ der Kinderkrebshilfe Harz. Es zeichnet Kindertagesstätten aus, die bestimmte Kriterien im Bereich Sonnenschutz erfüllen. Dazu gehören etwa die Förderung von Schutzmaßnahmen wie die regelmäßige Nutzung von Sonnencreme, das Tragen von Kopfbedeckungen sowie das Schaffen von Schattenplätzen auf dem Außengelände. Da Erzieherinnen und Erzieher eine Aufsichtspflicht haben, sind sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kinder ausreichend vor Sonneneinstrahlung geschützt sind.
Besonderes Augenmerk legt das Projekt auf die Aufklärung der Kinder. Das pädagogische Personal übernimmt hierbei eine wichtige Vorbildfunktion, indem es den Kindern den richtigen Umgang mit Sonnenschutz vermittelt. Zudem wird empfohlen, Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor – mindestens LSF 30, besser noch LSF 50 – zu verwenden. Auch das Tragen von geeigneter Kleidung und Kopfbedeckungen beim Spielen im Freien ist ein fester Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus sollen auf den Kita-Außengeländen ausreichend schattige Plätze, beispielsweise durch Markisen, geschaffen werden.
Ein spezielles Gesetz für den Sonnenschutz in Kitas gibt es zwar nicht, dennoch sind Erzieherinnen und Erzieher verpflichtet, die ihnen anvertrauten Kinder vor Gefahren zu schützen, wozu auch die Sonneneinstrahlung zählt. Präventive Maßnahmen sind daher entscheidend, um die Gesundheit der Kinder zu bewahren und langfristige Schäden zu vermeiden.