Evangelische Stiftung Neinstedt unterstützt Kritik des verbändeübergreifenden Positionspapiers am Bundesteilhabegesetz

17.08.2016

„Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ ist als Kriterium in der Eingliederungshilfe unbrauchbar, so Vorstand Diakon Hans Jaekel

„Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ ist als Kriterium in der Eingliederungshilfe unbrauchbar, so Vorstand Diakon Hans Jaekel

In diesem Kontext drängt sich uns jedoch die Frage auf, was mit den Menschen geschieht, die dieses Mindestmaß nicht erbringen? Gemeint sind hiermit bspw. Menschen mit Mehrfachbehinderungen (Geistige, Körperliche, Sinnesbehinderungen) , also mit einem komplexen Unterstützungsbedarf, die eben nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden können. Der Gesetzesentwurf schließt diese Menschen aus der Teilhabe am Arbeitsleben sowie aus der beruflichen Bildung aus und entspricht in diesem Punkt nicht der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Evangelische Stiftung Neinstedt orientiert sich hingegen am christlichen Menschenbild, das jedem Menschen die Bildungsfähigkeit nachweist.

Wir schließen uns daher der verbändeübergreifenden Kritik am Gesetzesentwurf des BTHG an (s. PDF).

Wir schließen uns der Forderung an, dass ein neues Bundesteilhabegesetz Inklusion und ein UNTEILBARES Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE Menschen mit Behinderungen gewährleisten muss.
Das Positionspapier zum Downloaden
Positionspapier Teilhabe statt Ausgrenzung! August 2016.pdf (187,9 KiB)