Zweck der Zuwendung besteht darin, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie Wohnformen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung nach Infektionsschutzmaßstäben sicherer zu gestalten. Mit der Zuwendung wird daher das Ziel verfolgt, durch notwendige infrastrukturverbessernde Investitionen das Gesundheitswesen und damit die Pandemie-Resilienz des Landes zu stärken. Hierzu zählt auch die künftige Vermeidung oder Verringerung der negativen psychosozialen Folgen von Infektionsschutzmaßnahmen. Die Corona-Pandemie hat die Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen gestellt. Die umfangreichen Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung als vulnerable Personengruppe, schränkte die Sozialkontakte dieser Zielgruppe immens ein. Die Erfahrungen der pandemischen Lage verdeutlichen, dass es die fehlende technische Ausstattung erhebliche erschwert, die Klient:innen zum Verbleib in der Quarantäne zu motivieren. Kontaktmöglichkeiten mit dem persönlichen Umfeld fehlen, was zu weiteren negativen Auswirkungen in der Isolation führte. In der bisherigen Pandemiesituation wurden die negativen Auswirkungen der fehlenden Kommunikation und externen Tagesstruktur stark spürbar: Bewohner:innen waren mit psychischen und körperlichen Krisensituationen, z.B. mit dem Gefühl der Vereinsamung, Angst und Verunsicherung konfrontiert. Zum Teil leiden sie bis heute unter den negativen psychischen Auswirkungen, die weitere Behandlungsmaßnahmen erfordern.
Mit Hilfe der Zuwendung soll in der ESN eine flexible, wartungsarme technische Infrastruktur bereitgestellt werden, die auch bei Quarantänesituationen und Kontakteinschränkungen den Zugriff auf digitale kommunikative und tagesstrukturierende Angebote für die Bewohner:innen und Beschäftigten gewährleistet. Hierfür müssen alle Geräte aufgrund der agilen Nutzungsanforderungen ein hohes Maß an Mobilität bieten. Der Auf- und Abbau muss mit geringem Zeitaufwand und ohne tiefe technische oder handwerkliche Fähigkeiten durchführbar sein. Die vorhandene Infrastruktur wird erweitert, sodass sie die Anforderungen im Sinne des Projektziels erfüllt.
Ergänzend zum Netzwerk sollen mit Hilfe des Projektes mobile Endgeräte für die Bewohner:innen bereitgestellt werden, die derzeit über kein eigenes mobiles Endgerät verfügen. Auf diesen Geräten werden die Bewohner:innen bezüglich der Handhabung und Bedienung geschult, um diese anschließend möglichst eigenverantwortlich zu verwenden.
Die bauliche Maßnahme – Schaffung einer Kommunikationsinfrastruktur für die digitale Teilhabe der Bewohner:innen – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Die Mittel stammen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die soziale Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (Corona-Investitionsrichtlinie). Die Maßnahme konzentriert sich auf die Ausstattung der einzelnen Standorte, sodass kaum bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
Evangelische Stiftung Neinstedt
Lindenstraße 2
06502 Thale OT Neinstedt
Dipl. Betriebswirt